Wechselabsichten oder Beendigungsabsichten des
Arbeitnehmers
Wenn der Arbeitnehmer das laufende Arbeitsverhältnis
beenden möchte, zum Beispiel weil er sich selbständig
machen möchte, sind nicht selten noch Möglichkeiten
vorhanden, um zu vorteilhaften Regelungen für den
Arbeitnehmer zu kommen.
Häufig ist auch für den Arbeitgeber, z.B. wegen
Spannungen im Arbeitsverhältnis oder wegen der Lohnkosten,
eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht.
Dann sind eventuell Abfindungszahlungen, ein gutes Zeugnis
oder / und die Unterschreitung der eigentlich
einzuhaltenden Kündigungsfrist erreichbar.
Wenn bereits Verletzungen der Rechte des Arbeitnehmers im
Arbeitsverhältnis vorgekommen sind, steigen die Chancen
auf günstige Beendigungsvereinbarungen deutlich.
Solche Rechtsverletzungen können gegeben sein, z.B. durch
Mobbing oder durch vom Arbeitgeber angeordnete
Überschreitungen der höchstzulässigen Arbeitszeit
(grundsätzlich maximal 48 Stunden pro Woche).
Bei Beendigungsabsichten des Arbeitnehmers werde ich in
der Regel nur beratend tätig. Es ist häufig vorteilhaft,
wenn der Arbeitgeber dann nichts von der ständigen
Beratung des Arbeitnehmers durch mich erfährt. »
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