ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT  -  Rechtsanwalt Stephan Haskamp  -  Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Aufhebungsvertrag

Falls dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob und zu welchen Bedingungen er einem Aufhebungsvertrag zustimmen sollte.

Aufhebungsverträge bergen erhebliche Risiken für den Arbeitnehmer. Bei einem solchen Vertrag geht die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich davon aus, dass der Arbeitnehmer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat und verhängt eine Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes.

Wenn im Aufhebungsvertrag die für den Arbeitnehmer einschlägige Kündigungsfrist nicht eingehalten und eine Abfindung gewährt wird, geht die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich davon aus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigungsfrist abgekauft hat. Dies führt zu einem Ruhenszeitraum hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld (das Arbeitslosengeld wird nicht bereits ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit gezahlt).

Trotzdem kann ein Aufhebungsvertrag auch für den Arbeitnehmer eine gute und schnelle Lösung darstellen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die drohenden Nachteile durch ein gutes Zeugnis und eine hohe Abfindungszahlung kompensiert werden.

Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass der Arbeitnehmer nicht sofort einen vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag unterschreiben sollte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber ansonsten mit fristloser Kündigung oder anderen Repressalien droht.

Wenn der Arbeitgeber beabsichtigt das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden, sollte der Arbeitnehmer schnellst möglich einen Anwalt aufsuchen. » Kontakt ...




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