Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des
Arbeitsverhältnisses. Neben gesetzlichen, betrieblichen
und tariflichen Regelungen kommt ihm eine grundlegende
Bedeutung für die Beurteilung der gegenseitigen Ansprüche
und der gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner zu.
Regelungsgegenstände des Arbeitsvertrages sind zum
Beispiel:
- ob ein befristetes oder ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis besteht,
- zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vom
Arbeitgeber eingesetzt werden darf,
- welche Kündigungsfristen anwendbar sind,
- die Reichweite des Weisungsrechtes des Arbeitgebers.
Um den Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten
nachweisen zu können, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag
empfehlenswert. Wirksam ist allerdings auch die mündliche
Vereinbarung eines Arbeitsvertrages. Bei Vorliegen eines
solchen mündlichen Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber
allerdings aufgrund gesetzlicher Vorschriften spätestens
einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine
Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbedingungen
schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer aushändigen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen werden vom Arbeitgeber
häufig Fehler gemacht, die dann im Ergebnis zu einem
unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Dies ist z.B. der
Fall, wenn der befristete Arbeitsvertrag nicht schriftlich
geschlossen wurde oder eine grundsätzlich zulässige
Vertragsverlängerung erst nach Ablauf der ursprünglichen
Befristung vereinbart wurde.
Die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
muss notfalls vorm Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre
entsprechenden Rechte durchzusetzen.
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