Meine Qualifikation / Meine Person
Ich wurde in Osnabrück geboren und bin seit 1998
Rechtsanwalt.
Seit 2005 bin ich auch Fachanwalt für
Arbeitsrecht.
Zunächst war ich als angestellter Rechtsanwalt
tätig, habe mich jedoch bereits im Jahr 2005
selbstständig gemacht.
Ich vertrete Arbeitnehmer gegen ihre Arbeitgeber
und Arbeitgeber gegen ihre Arbeitnehmer.
Damit direkt im Zusammenhang stehende Mandate, wie
z.B. eine Vertretung in behördlichen
Kündigungszustimmungsverfahren, übernehme ich
auch.
Mandate die ihren Ursprung in anderen
Rechtsgebieten haben als im Arbeitsrecht nehme ich
allerdings nicht an.
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Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ein Rechtsanwalt muss verschiedene Voraussetzungen
erfüllen, um von der Rechtsanwaltskammer zum Fachanwalt
ernannt zu werden und um diese Bezeichnung dauerhaft
führen zu dürfen. Diese Voraussetzungen sind in der
Fachanwaltsordnung fürs Arbeitsrecht insbesondere in den
§§ 2 - 7, 10, 15 aufgeführt.
Danach gilt:
- Der antragstellende Rechtsanwalt muss auf seinem
Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen nachweisen, die
erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise
durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung
im Beruf vermittelt wird.
- Die besonderen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen
müssen in der Regel unter anderem durch erfolgreiche
schriftliche Leistungskontrollen und eine mündliche
Prüfung nachgewiesen werden.
- Fachanwälten kann die Fachanwaltsbezeichnung wieder
entzogen werden, wenn sie sich nicht jährlich fortbilden
und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Mein größtes Hobby ist das Schachspielen. Ich bin
Mitglied in einem Osnabrücker Schachverein
(Schachgesellschaft Osnabrück e.V. = www.sg-osnabrueck.de).
Zuvor war ich mehrere Jahre als Spieler in der ersten und
zweiten Schachbundesliga aktiv.
Meine beim Schachspiel erworbenen strategischen
Fähigkeiten sind auch für meine anwaltliche Tätigkeit
nützlich. Sie erleichtern es, die Reaktionen der
Gegenseite vorherzusehen.
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