ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT  -  Rechtsanwalt Stephan Haskamp  -  Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Meine Arbeitsweise

Wenn ein Mandant mit seinem arbeitsrechtlichen Problem zu mir kommt,
nehme ich mir Zeit, um die Besonderheiten seines Falles ausführlich zu erfassen.
Für ein erstes Beratungsgespräch plane ich deshalb 1,5 Stunden ein.

Falls sich (was im Arbeitsrecht häufig der Fall ist) im Rahmen des ersten Beratungsgespräches ergibt, dass kein Standardfall vorliegt, wird kurzfristig (meist innerhalb von 48 Stunden) ein zweites Beratungsgespräch mit dem Mandanten vereinbart.

Bis zum zweiten Beratungsgespräch wird von mir eine umfangreiche Recherche und Auswertung der einschlägigen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur durchgeführt.
Außerdem überlege ich, welche Vorgehensweise am besten (das heißt am wahrscheinlichsten und umfangreichsten) geeignet ist, die Ziele des Mandanten zu erreichen.

Im zweiten Beratungsgespräch stelle ich dem Mandanten dann die Rechtslage, die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sowie die in Betracht kommenden Zielerreichungsstrategien dar. Außerdem teile ich dem Mandanten meine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise mit.

Die Entscheidung, ob und wie eine Vertretung durch mich erfolgen soll, trifft dann der Mandant.




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