Meine Arbeitsweise
Wenn ein Mandant mit seinem arbeitsrechtlichen Problem zu
mir kommt,
nehme ich mir Zeit, um die Besonderheiten seines Falles
ausführlich zu erfassen.
Für ein erstes Beratungsgespräch plane ich deshalb 1,5
Stunden ein.
Falls sich (was im Arbeitsrecht häufig der Fall ist) im
Rahmen des ersten Beratungsgespräches ergibt, dass kein
Standardfall vorliegt, wird kurzfristig (meist innerhalb
von 48 Stunden) ein zweites Beratungsgespräch mit dem
Mandanten vereinbart.
Bis zum zweiten Beratungsgespräch wird von mir eine
umfangreiche Recherche und Auswertung der einschlägigen
arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur
durchgeführt.
Außerdem überlege ich, welche Vorgehensweise am besten
(das heißt am wahrscheinlichsten und umfangreichsten)
geeignet ist, die Ziele des Mandanten zu erreichen.
Im zweiten Beratungsgespräch stelle ich dem Mandanten
dann die Rechtslage, die sich daraus ergebenden Chancen
und Risiken sowie die in Betracht kommenden
Zielerreichungsstrategien dar. Außerdem teile ich dem
Mandanten meine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
mit.
Die Entscheidung, ob und wie eine Vertretung durch mich
erfolgen soll, trifft dann der Mandant.
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