ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT  -  Rechtsanwalt Stephan Haskamp  -  Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Zeugnis

Falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen Zeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses. Für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses.

Für den Arbeitgeber sind bei der Erfüllung des Zeugnisanspruches insbesondere die folgenden Aspekte wichtig:

  • Welche Formulierungen können und sollen verwendet werden, um die Leistungen des Arbeitnehmers angemessen darzustellen?

  • Welche taktischen Überlegungen sind bei der Erteilung eines Zeugnisses während eines laufenden Kündigungsrechtsstreits zu beachten?

  • Besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber sich mit der beabsichtigten Zeugnisformulierung gegenüber einem späteren Arbeitgeber, der auf die Richtigkeit des Zeugnisses vertraut, Schadensersatzpflichtig macht?


Für die Beantwortung der oben genannten Fragen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. » Kontakt ...




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