Zeugnis
Falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal ob
durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer), hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen
Zeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses. Für den
Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses.
Für den Arbeitgeber sind bei der Erfüllung des
Zeugnisanspruches insbesondere die folgenden Aspekte
wichtig:
- Welche Formulierungen können und sollen verwendet
werden, um die Leistungen des Arbeitnehmers angemessen
darzustellen?
- Welche taktischen Überlegungen sind bei der Erteilung
eines Zeugnisses während eines laufenden
Kündigungsrechtsstreits zu beachten?
- Besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber sich mit der
beabsichtigten Zeugnisformulierung gegenüber einem
späteren Arbeitgeber, der auf die Richtigkeit des
Zeugnisses vertraut, Schadensersatzpflichtig macht?
Für die Beantwortung der oben genannten Fragen sollte
anwaltlicher Rat eingeholt werden. »
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