Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des
Arbeitsverhältnisses. Neben gesetzlichen, betrieblichen
und tariflichen Regelungen kommt ihm eine grundlegende
Bedeutung für die Beurteilung der gegenseitigen Ansprüche
und Pflichten der Vertragspartner zu.
Regelungsgegenstände des Arbeitsvertrages sind zum
Beispiel:
- ob ein befristetes oder ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis besteht,
- zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vom
Arbeitgeber eingesetzt werden darf,
- welche Kündigungsfristen anwendbar sind,
- die Reichweite des Weisungsrechtes des Arbeitgebers.
Unbedingt empfehlenswert ist die Abfassung eines
schriftlichen Arbeitsvertrages.
Welche konkreten Formulierungen und Ausgestaltungen in den
Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollten, richtet sich in
der Regel nach den detailliert zu ermittelnden
Bedürfnissen des Arbeitgebers. Mit einem sorgfältig für
den Einzelfall formulierten Arbeitsvertrag können später
viele Streitpunkte vermieden werden.
Arbeitsvertragsentwürfe zum Ausfüllen, die im Handel
erhältlich sind, werden diesem Anspruch nicht gerecht.
Diese stellen häufig nur anfangs eine billige und bequeme
Lösung dar. Wenn es aber zu Streitigkeiten über die
arbeitsvertraglichen Pflichten kommt, stellen solche
Massenarbeitsverträge häufig die wesentlich teurere Lösung
dar. Ein auf den Einzelfall angepasster Arbeitsvertrag
hätte solche Streitigkeiten meist vermieden.
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